Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner” genannt) definiert die allgemeinen Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen RAVION Spółka z Ograniczoną Odpowiedzialnością mit Sitz in Poznań, Polen (nachfolgend „Gesellschaft” genannt) und Unternehmern, die keine Verbraucher sind, (sog. B2B) in Bezug auf den Verkauf von Produkten der Gesellschaft, der über den Online-Shop lorenso.pl (nachfolgend „Online-Shop” genannt) erfolgt, sowie die Bedingungen für den Vertrieb der Produkte der Gesellschaft durch ihre Partner.

I. Allgemeine Bestimmungen 

  1. Der Online-Shop, verfügbar unter lorenso.pl, der von der Gesellschaft betrieben wird. 

  2. Kontaktdaten der Gesellschaft: 

    1. Postanschrift: RAVION Spółka Z Ograniczoną Odpowiedzialnością, ul. Jana Henryka Dąbrowskiego 77A, 60-529 Poznań; 

    2. E-Mail-Adresse: kontakt@lorenso.pl; 

    3. Telefonnummer: +48 730 801 808, erreichbar von Montag bis Freitag an Werktagen, von 8:00 bis 16:00 Uhr (Gebühr wie für ein normales Telefongespräch, entsprechend dem Tarifpaket des vom Kunden genutzten Dienstanbieters). 

  3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner richten sich nur an Unternehmer, die keine Verbraucher sind und die im Rahmen dieser Tätigkeit daran interessiert sind, mit der Gesellschaft als Vertriebshändler von Produkten zusammenzuarbeiten. 

  4. Das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie das Erstellen eines Partnerkontos ist freiwillig, aber notwendig, um eine Zusammenarbeit einzugehen, insbesondere um eine Bestellung aufzugeben und einen Vertriebs- und Kaufvertrag abzuschließen.  

  5. Um den Online-Shop nutzen zu können, darunter auch, um das Produktangebot des Online-Shops zu durchstöbern und Bestellungen aufzugeben, müssen die folgenden technischen Mindestanforderungen erfüllt sein: 

    1. ein Computer oder ein anderes Multimedia-Gerät mit Internetzugang; 

    2. ein Webbrowser: 

      1. Internet Explorer 11.0 oder höher; 

      2. Mozilla Firefox 52.0 oder höher; 

      3. Google Chrome 56.0 oder höher; 

      4. Opera 43.0 oder höher; 

      5. Apple Safari 8.0 oder höher; 

    3. ein elektronisches Postfach (aktive E-Mail-Adresse). 

  6. Ein Partner, der den Online-Shop nutzt, ist verpflichtet: 

    1. den Online-Shop in einer Weise zu nutzen, die mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner übereinstimmt; 

    2. den Online-Shop in Übereinstimmung mit den guten Sitten und mit Respekt vor den Persönlichkeitsrechten anderer zu nutzen; 

    3. keine rechtswidrigen Inhalte bereitzustellen oder zu übermitteln; 

    4. den Online-Shop in einer Weise zu nutzen, die sein Funktionieren nicht beeinträchtigt; 

    5. alle Inhalte im Online-Shop und im Partnerkonto nur in dem Umfang zu nutzen, der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner beschrieben ist; 

    6. keine Handlungen vorzunehmen, wie z.B.: ungebetene kommerzielle Informationen (Spam) innerhalb des Online-Shops zu versenden oder zu veröffentlichen. 

  7. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner verwendeten Begriffe, einschließlich ihrer Konjugation und Verwendung im Plural oder Singular, bedeuten: 

    1. Zubehör – bewegliche Artikel, die im Online-Shop erhältlich sind und bei denen es sich um Produkte handelt, die keine Tapeten sind (z.B. Tapetenkleister). 

    2. Kunde – eine natürliche Person über 13 Jahre, wobei, wenn die Person unter 18 Jahre alt ist, die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, es sei denn, die Person ist voll geschäftsfähig, sowie eine juristische Person oder eine organisatorische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, der die Gesetzgebung Rechtsfähigkeit zuerkannt hat, die den Online-Shop nutzt, insbesondere eine Bestellung über den Online-Shop aufgibt. Der Kunde kann entweder ein Verbraucher oder ein Unternehmer sein; 

    3. Zivilgesetzbuch – Gesetz vom 23. April 1964 Polnisches Zivilgesetzbuch (Dz. U. vom 1964 Nr. 16 Pos. 93 in geänderter Fassung.; „Zivilgesetzbuch”); 

    4. Rabattcodes – individuelle, dem Partner zugewiesene Rabattcodes, die der Partner an seine Kunden weitergeben kann. Rabattcodes können vom Kunden im Online-Shop verwendet werden; 

    5. Verbraucher – eine natürliche Person, die mit der Gesellschaft ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer geschäftlichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, insbesondere eine Bestellung im Online-Shop auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgibt; 

    6. Partnerkonto – ein Konto, das vom Partner im Online-Shop erstellt und von der Gesellschaft aktiviert wird, das notwendig ist, um die Zusammenarbeit zwischen der Gesellschaft und dem Partner unter den Bedingungen und in dem Umfang einzugehen, der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner beschrieben worden ist. 

    7. Lizenz – Vertrag über die Übertragung von Nutzungsrechten, gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner beschriebenen Bedingungen, der durch das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner bei der Erstellung eines Partnerkontos abgeschlossen wird.; 

    8. Partner – eine Person, die ein Unternehmer ist, der eine Zusammenarbeit mit der Gesellschaft in dem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner beschriebenen Umfang eingegangen ist. Wenn der Partner den Online-Shop nutzt, insbesondere eine Bestellung für Produkte aufgibt, ist der Partner auch ein Kunde; 

    9. Produkt – ein im Online-Shop verfügbarer beweglicher Artikel, der Gegenstand eines Kaufvertrags zwischen dem Kunden und der Gesellschaft sein kann; 

    10. Provision – die an den Partner zu zahlende Provision im Zusammenhang mit dem Kauf von Produkten durch Kunden, die dem Partnerkonto zugeordnet sind; 

    11. Unternehmer – eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine organisatorische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, der die Gesetzgebung Rechtsfähigkeit zuerkannt hat und die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt; 

    12. Kundenrabatt – Rabatt, den der Partner dem Kunden durch die Generierung eines Rabattcodes gewährt. 

    13. Partnerrabatt – Rabatt, der dem Partner zusteht, wenn er Einkäufe im Online-Shop tätigt; 

    14. Allgemeine Geschäftsbedingungen – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf der Produkte, verfügbar unter https://partner.lorenso.de/seite/agb;  

    15. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner – das vorliegende Dokument, das auch die Bestimmungen gemäß Artikel 8 des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege (Dz.U. vom 2002, Nr. 144, Pos. 1204, in geänderter Fassung) darstellt; 

    16. Online-Shop – der Online-Shop der Gesellschaft, verfügbar unter: lorenso.pl;  

    17. Gesellschaft (in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch Verkäufer genannt) – RAVION SPÓŁKA Z OGRANICZONĄ ODPOWIEDZIALNOŚCIĄ, mit Sitz in Poznań, Polen, Adresse: ul. Jana Henryka Dąbrowskiego 77A, 60-529 Poznań, eingetragen in das vom Amtsgericht Poznań – Nowe Miasto i Wilda in Poznań, VIII Handelsabteilung, geführte Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000898683, mit einem Stammkapital von 5.000,00 PLN voll einbezahlt, Steueridentifikationsnummer NIP: 6961898442, Statistische Nummer REGON: 388828907; 

    18. Kaufvertrag – ein zwischen dem Kunden und der Gesellschaft über den Online-Shop abgeschlossener Vertrag über den Verkauf eines Produkts. Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend für den Kaufvertrag.; 

    19. Vertriebsvertrag – der zwischen der Gesellschaft und dem Partner abgeschlossene Vertrag über den Vertrieb von Produkten, dessen Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner festgelegt sind und der durch das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner und Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei der Erstellung eines Partnerkontos abgeschlossen wird; 

    20. Elektronische Dienstleistung – Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege im Sinne des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege (Dz.U. vom 2002, Nr. 144, Pos. 1204, in geänderter Fassung), durch die Gesellschaft an den Partner über das Partnerkonto und den Online-Shop; 

    21. Werk – ein Werk im Sinne des Gesetzes vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; 

    22. Bestellung – eine über den Online-Shop abgegebene Willenserklärung des Kunden, in der er die Art und Anzahl der Produkte (aus dem Sortiment des Online-Shops zum Zeitpunkt der Aufgabe einer Bestellung), die er zu kaufen beabsichtigt, die Zahlungsmethode für diese Produkte, die Art und den Ort ihrer Lieferung sowie die Daten des Kunden angibt und die ein Angebot des Kunden an die Gesellschaft zum Abschluss eines Kaufvertrags über die Produkte über den Online-Shop darstellt. 

II. Elektronische Dienstleistungen 

  1. Im Hinblick auf die Beschreibung der elektronischen Dienstleistungen gelten die Bestimmungen des Abschnittes II der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner geänderten Fassung. 

  2. Im Online-Shop ist zusätzlich zu den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen elektronischen Dienstleistungen ein Partnerkonto-Service verfügbar.  

  3. Im Rahmen des Partnerkontos stellt die Gesellschaft dem Partner die folgenden Funktionen zur Verfügung: 

    1. Erstellung und Verwaltung der eigenen Kundendatenbank (einschließlich Eingabe von Kundendaten); 

    2. Zuweisung der vom Kunden aufgegebenen Bestellung dem Partnerkonto; 

    3. Möglichkeit der Überprüfung von Bestellungen, die ein dem Partner zugewiesener Kunde im Online-Shop aufgegeben hat; 

    4. Möglichkeit, die Höhe der einem bestimmten Partner zugewiesenen Provision zu überprüfen;  

    5. Höhe des Rabatts, der dem Partner im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrags zusteht; 

    6. Möglichkeit, dem Partner zugewiesene Rabattcodes zu generieren, die der Partner an seine Kunden weitergeben kann; 

    7. ein individueller QR-Code, der mit dem Partnerkonto verbunden ist und der nach dem Scannen durch den Kunden und der Eingabe seiner Daten den Kunden im Online-Shop automatisch mit dem Partnerkonto verbindet; 

    8. Möglichkeit, eigene Visualisierungen zu generieren; 

    9. Zugang zur Bilddatenbank der Gesellschaft; 

    10. Informationen über den empfohlenen Einzelhandelspreis der Produkte. 

  4. Die Nutzung des Partnerkontos ist: 

    1. freiwillig, aber erforderlich, um einen Vertriebsvertrag mit der Gesellschaft abschließen zu können; 

    2. kostenlos; 

    3. abhängig von der Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner. 

  5. Das Registrieren eines Partnerkontos erfolgt über den Online-Shop mit einem dort verfügbaren Formular. Bei der Registrierung eines Partnerkontos muss der Partner die folgenden Daten angeben: 

    1. Land des Wohnsitzes oder Firmensitzes; 

    2. Vor- und Nachname, Adresse; 

    3. Telefonnummer und E-Mail-Adresse; 

    4. Daten des Empfängers und die Adresse, an die das Produkt geliefert werden soll; 

    5. Unternehmensdaten und Steueridentifikationsnummer NIP; 

    6. Konto-Passwort; 

    7. die Internetadresse der Websites (Online-Shops) des Partners;  

    8. Branche, in der der Partner tätig ist. 

  6. Nach dem Ausfüllen des Formulars ist das Partnerkonto zwar erstellt, der Zugang zum Partnerkonto muss jedoch noch von der Gesellschaft aktiviert werden. Solange das Partnerkonto nicht vollständig aktiviert ist, bleibt es inaktiv.  

  7. Im Falle von Änderungen der im Partnerkonto angegebenen Daten, ist der Partner verpflichtet, diese unverzüglich zu aktualisieren. Insbesondere ist der Partner verpflichtet, die neuen Internetadressen der Websites (Online-Shops) anzugeben, über die er die Produkte bewirbt. 

III. Partner-Kaufverträge 

  1. Der Partner ist berechtigt, Kaufverträge sowohl für den eigenen Gebrauch als auch für den Weiterverkauf von Produkten abzuschließen.  

  2. Im Hinblick auf Kaufverträge gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner geänderten Fassung, insbesondere die Bestimmungen des Abschnittes III Bedingungen für den Abschluss der Kaufverträge, IV Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen für das Produkt, V Kosten, Methoden und Zeit der Lieferung und Abholung des Produkts sowie VI Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden. 

  3. Dem Partner steht beim Einkauf im Online-Shop der Partnerrabatt auf Produkte zu, ausgenommen Zubehör und Versandkosten. Der Partnerrabatt wird von dem im Online-Shop angegebenen Nettopreis der Produkte abgezogen. Die Höhe des Partnerrabatts wird im Partnerkonto angegeben und kann einseitig von der Gesellschaft geändert werden.  

  4. Wenn die Produkte vom Partner zum Weiterverkauf erworben werden: 

    1. ist die Haftung der Gesellschaft für die Gewährleistung für das Produkt oder die Nichtübereinstimmung des Produkts mit dem Kaufvertrag ausgeschlossen; 

    2. gelten alle Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich auf die Rechte von Verbrauchern beziehen, (u.a. die Möglichkeit, von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag zurückzutreten) , nicht für einen solchen Kaufvertrag. 

    3. Volle Gültigkeit haben die Bestimmungen des Abschnittes X der Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Bestimmungen für Unternehmer. 

IV. Bedingungen für den Vertrieb von Produkten durch den Partner 

Vertriebsvertrag – Allgemeine Bestimmungen

  1. Wenn der Partner ein Partnerkonto erstellt und seine Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner erteilt, wird ein Vertriebsvertrag zwischen dem Partner und der Gesellschaft abgeschlossen. Bis zur Aktivierung des Partnerkontos durch die Gesellschaft sind der Vertriebsvertrag und der Zugang zum Partnerkonto inaktiv. Der Partner ist erst dann berechtigt, Produkte zu vertreiben, wenn das Partnerkonto durch die Gesellschaft aktiviert wird.  

  2. Der Partner besitzt keine Exklusivität. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Produkte über verschiedene Partner zu vertreiben.  

  3. Beim Vertrieb der Produkte ist der Partner verpflichtet, nach dem Grundsatz von Treu und Glauben, Loyalität gegenüber der Gesellschaft und des redlichen Verkehrs zu handeln. Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner sowie alle Erklärungen des Partners und der Gesellschaft sind als in gutem Glauben abgegeben auszulegen. 

  4. Der Partner ist nicht berechtigt, weitere Vertriebshändler für Produkte zu ernennen. 

  5. Der Partner verpflichtet sich: 

    1. die Produkte mit allen verfügbaren Mitteln und Vertriebskanälen zu bewerben und zu verkaufen; 

    2. alle von der Gesellschaft gegebenen Richtlinien und Anweisungen in Bezug auf die Werbung für Produkte zu befolgen; 

    3. sich nicht als Vertreter der Gesellschaft auszugeben und keine Erklärungen für oder im Namen der Gesellschaft abzugeben; 

    4. den Logotyp und die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Werke ausschließlich zum Zweck der Werbung und des Verkaufs der Produkte zu verwenden, und zwar gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner beschriebenen Bedingungen, insbesondere Abschnitt V Urheberrecht ; 

    5. die Produkte unter den Markenzeichen und dem Logotyp der Gesellschaft zu verkaufen, so wie sie verpackt sind und wie sie von der Gesellschaft präsentiert werden;  

    6. die Marke „Lorenso” immer dann zu kennzeichnen, wenn er die Designs/Visualisierungen/Kollektionen der Produkte auf einem beliebigen Vertriebskanal, insbesondere auf seiner Website oder in den sozialen Medien, zur Verfügung stellt. Die Kennzeichnung der Marke „Lorenso” sollte enthalten: 

      1. klare und gut lesbare Kennzeichnung der Marke/des Herstellers: „Lorenso”; 

      2. originellen Produktnamen; 

      3. Katalognummer des Herstellers; 

      4. wenn möglich: einen aktiven Link zur Produktseite im Online-Shop; 

    7. die erhaltenen Produkte auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, bevor sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (im Falle eines vom Partner abgeschlossenen Kaufvertrags); 

    8. die Gesellschaft von allen Kosten, Beschwerden, Forderungen oder sonstigen Ansprüchen freizustellen, die sich aus oder in Verbindung mit einer Verletzung der Verpflichtungen des Partners im Rahmen des Vertrags ergeben; 

    9. die Produkte oder die darin verwendeten Lösungen nicht zu kopieren. 

  6. Die Gesellschaft verpflichtet sich: 

    1. dafür zu sorgen, dass der Partner die bestätigten Bestellungen des Vertreibers bearbeitet, sofern keine unvorhergesehenen Ereignisse, Lieferschwierigkeiten oder technischen Probleme auftreten; 

    2. Produkte zu liefern, die eine einwandfreie Qualität aufweisen, mit den entsprechenden Dokumenten ausgestattet und gemäß dem polnischen Recht gekennzeichnet sind; 

    3. dem Partner auf Anfrage Muster der Produkte, Anleitungen, technische Beschreibungen, Kataloge, Werbematerialien und Spezifikationen der Produkte zur Verfügung zu stellen. 

  7. Der Partner kann – je nach dem von ihm gewählten Geschäftsmodell – die vertriebenen Produkte verkaufen:
    1. über den Online-Shop und durch eigene Bestellungen von Kunden – dann wird eine solche Bestellung dem Partner zur Überprüfung zur Verfügung gestellt, sofern der Kunde zuvor in die Kundendatenbank des Partners aufgenommen wurde oder der Kunde eine solche Verbindung über einen speziellen QR-Code erstellt hat. In diesem Fall sind die Bestimmungen für die Aufgabe und Bearbeitung einer Bestellung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt; 

    2. über andere, von der Gesellschaft unabhängige Verkaufskanäle, einschließlich seiner eigenen Online-Shops oder stationären Geschäfte, indem er eine Bestellung im Partnerkonto aufgibt. In diesem Fall sind die Bestimmungen für die Aufgabe einer Bestellung und die Durchführung des damit verbundenen Kaufvertrags sowohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner festgelegt; 

    3. in einem gemischten Geschäftsmodell, d.h. unter Einbeziehung beider oben genannten Geschäftsmodelle. 

  8. Der Partner, der das Produkt anzeigt, während er in seinem Partnerkonto angemeldet ist, wird über den empfohlenen Einzelnettopreis des Produkts informiert, der sich bei jedem Verkauf um die am Tag des Verkaufs geltende Mehrwertsteuer erhöht. Im Falle eines Verkaufs durch den Partner ist der empfohlene Einzelnettopreis des Produkts für den Partner nicht bindend.  

Vertriebsvertrag – Zuordnung von Kunden zu einem Partnerkonto

  1. Die Zuordnung eines Kunden zu einem Partnerkonto kann wie folgt erfolgen:
    1. Ein Kunde, der nach Abschluss eines Kaufvertrags einen von einem bestimmten Partnerkonto aus generierten Rabattcode verwendet, wird automatisch dem jeweiligen Partnerkonto zugeordnet; 

    2. Ein Kunde, den vom Partner zur Verfügung gestellten QR-Code verwendet und seine Angaben im Online-Shop vervollständigt, wird automatisch dem Partnerkonto eines Partners zugeordnet, mit dem der QR-Code verbunden ist;
    3. Der Partner kann die Angaben des Kunden (Vor- und Nachname, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Steueridentifikationsnummer NIP – sofern der Kunde kein Verbraucher ist) im Partnerkonto selbständig vervollständigen. Jeder Kauf, der im Online-Shop von einem Kunden getätigt wird, dessen Angaben mit denen des Kunden übereinstimmen, der dem Partnerkonto zugeordnet ist, wird dem jeweiligen Partnerkonto zugeordnet. Im Falle einer unvollständigen Übereinstimmung der Kundendaten setzt sich ein Vertreter der Gesellschaft mit dem Partner in Verbindung, um etwaige Zweifel zu klären. ZU BEACHTEN: Der Partner ist berechtigt, in das Kundenkonto nur solche personenbezogenen Daten einzutragen, die er im Einklang mit dem Gesetz verarbeiten (und vervollständigen) darf . (für Einzelheiten siehe Abschnitt VI. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner – Datenschutz).

  2. In Anbetracht der Tatsache, dass die Gesellschaft weder die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Partner überprüft, noch einem Partner eine Exklusivität in Bezug auf einen bestimmten Kunden gewährt, werden die in das Partnerkonto eingegebenen Kundendaten überschrieben. Das bedeutet, dass, wenn ein Partner seinem Partnerkonto die Angaben eines Kunden zuordnet, der zuvor einem anderen Partnerkonto zugeordnet war, dieser Kunde aus dem ursprünglichen Partnerkonto entfernt wird und dem Konto des Partners zugeordnet wird, der seine Angaben zuletzt eingegeben hat. Diese Bestimmung gilt nicht nur für die manuelle Dateneingabe, sondern auch für die Verwendung eines Rabattcodes oder QR-Codes.  

Vertriebsvertrag – Rabatte, Provision, Kosten

  1. Im Partnerkonto kann der Partner einen Rabattcode generieren, den er seinen Kunden zur Verfügung stellen kann. Der Rabattcode berechtigt den Kunden zu einem Rabatt zwischen 5 % und 10 % auf den im Online-Shop angegebenen Nettopreis des Produkts. Die Höhe des Rabatts (innerhalb der vorgenannten Spanne) wird vom Partner festgelegt. Rabattcodes können vom Kunden nur im Online-Shop eingelöst werden. Der Kundenrabatt kann nicht mit dem Partnerrabatt kombiniert werden.  

  2. Wenn ein Kunde (der kein Partner ist), der einem Partnerkonto zugeordnet ist, ein Produkt (mit Ausnahme von Zubehör) im Online-Shop kauft, ist der Partner berechtigt, eine Provision zu erhalten. Die dem Partner zustehende Basisprovision (ausgedrückt als Prozentsatz) ist im Partnerkonto angegeben. Sowohl die Basisprovision als auch der Kundenrabatt werden auf den im Online-Shop angegebenen Nettopreis des Produkts berechnet. 

  3. Die endgültige Höhe (Prozentsatz) der Provision ergibt sich aus der Differenz zwischen der Basisprovision und dem beim Kauf verwendeten Kundenrabatt. Falls der Kundenrabatt nicht verwendet wird, ist die endgültige Höhe (Prozentsatz) der Provision gleich der Basisprovision.  

  4. Zur Berechnung des Provisionsbetrags wird der Nettopreis des Produkts im Online-Shop mit der endgültigen Provision multipliziert.  

  5. Für Einkäufe, die der Partner unter Verwendung des Partnerrabatts tätigt, ist keine Provision zu zahlen.  

  6. Die dem Partner zustehende Provision wird im Partnerkonto automatisch angerechnet. Die Auszahlung der Provision an den Partner erfolgt nur dann, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produkts vom Kaufvertrag zurücktritt, wobei die für die Weiterleitung der Korrespondenz erforderliche Zeit berücksichtigt wird. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Partner berechtigt ist, die Provision zu zahlen, wenn die Mitteilung über den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Lieferung des Produkts bei der Gesellschaft eingeht. Nach Ablauf dieser Frist wird die Provision zur Auszahlung freigegeben.  

  7. Nach Freigabe der Provision ist der Partner berechtigt, der Gesellschaft eine Rechnung über die dem Partner zustehende Provision auszustellen. Die Rechnung wird (auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto) innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung einer korrekt ausgestellten Rechnung an die Gesellschaft bezahlt. Die Rechnung gilt als korrekt ausgestellt, wenn der darin angegebene Betrag mit dem Betrag der Provision übereinstimmt, der im Partnerkonto zur Auszahlung freigegeben ist. Der Partner ist berechtigt, die Provisionen zu kumulieren und in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal im Jahr, auszuzahlen.  

  8. Wird die Provision innerhalb eines Jahres ab dem Datum, an dem sie zur Auszahlung freigegeben wurde, vom Partner nicht fakturiert, erlischt der Anspruch auf Auszahlung dieser Provision.  

  9. Die Zusendung einer fehlerhaften Rechnung begründet keine Zahlungsverpflichtung für die Gesellschaft.  

  10. Alle Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Partnerschaftsvertrags werden, sofern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner nicht anders angegeben, von jeder Partei selbst getragen.  

Vertriebsvertrag – Geltungsdauer

  1. Der Vertriebsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen..  

  2. Die Geltungsdauer des Vertriebsvertrags ist eng mit dem Besitz eines aktiven Partnerkontos durch den Partner verbunden. Die Sperrung des Partnerkontos ist gleichbedeutend mit der Aussetzung der Rechte des Partners im Rahmen des Vertriebsvertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner. Die Löschung des Partnerkontos ist gleichbedeutend mit der sofortigen Beendigung des Vertriebsvertrags.

  3. Sowohl der Partner als auch die Gesellschaft können den Vertriebsvertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen, wobei die fristgerechte Kündigung des Vertriebsvertrags jedoch keine Auswirkungen auf abgeschlossene und laufende Kaufverträge hat. 

  4. Jede Partei des Vertriebsvertrags kann den Vertriebsvertrag fristlos kündigen, wenn die andere Partei gegen ihre Verpflichtungen im Rahmen des Vertriebsvertrags, der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner verstößt, sofern die Partei mit einer Frist von mindestens 7 Tagen aufgefordert wurde, den Verstoß zu unterlassen, und dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist;

  5. Die Gesellschaft kann den Vertriebsvertrag fristlos kündigen, wenn:

    1. der Partner gegen die Bestimmungen der Bedingungen für den Vertrieb von Produkten durch den Partner in Bezug auf das Urheberrecht an den Produkten und am Logotyp der Gesellschaft, einschließlich der angemessenen Kennzeichnung der Produkte, verstößt (Abschnitt IV. 5.6. der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner); 

    2. festgestellt wird, dass die Handlungen des Partners weiterhin nicht im Einklang mit dem Grundsatz von Treu und Glauben, gegenseitiger Loyalität und des redlichen Verkehrs stehen; 

    3. festgestellt wird, dass die Handlungen des Partners für die Gesellschaft nachteilig sind. 

  6. Im Falle einer Kündigung des Vertriebsvertrags durch die Gesellschaft gemäß Punkt 25. werden alle vor der Beendigung des Vertriebsvertrags mit dem Partner abgeschlossenen Kaufverträge mit sofortiger Wirkung aufgehoben (Rücktritt), sofern die Gesellschaft nichts anderes vereinbart. Die Gesellschaft ist berechtigt, die oben genannten Kaufverträge innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum der Beendigung des Vertriebsvertrags zu kündigen.  

  7. Die Mitteilung über die Kündigung oder Beendigung des Vertriebsvertrags kann schriftlich an die E-Mail-Adresse erfolgen, die mit dem Partnerkonto verbunden ist, oder, im Falle der Gesellschaft, an die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner angegebene E-Mail Adresse. 

  8. Die Beendigung des Vertriebsvertrags führt zur gleichzeitigen: 

    1. Beendigung der Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner und zur Deaktivierung des Partnerkontos; 

    2. Beendigung des Lizenzvertrags. 

  9. Im Falle der Beendigung des Vertriebsvertrags: 

    1. muss der Partner der Gesellschaft unverzüglich alle Produktmuster, Anleitungen, technischen Beschreibungen, Kataloge, Werbematerialien und Produktspezifikationen oder jegliches Material, das ihm von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt wurde, zurückgeben; 

    2. muss der Partner alle von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Produkte und Werke (insbesondere den Logotyp der Gesellschaft sowie Bilder und Visualisierungen der Produkte) unverzüglich aus allen seinen Vertriebskanälen, insbesondere aus seinen Online-Shops und sozialen Medien, entfernen; 

    3. wenn der Vertriebsvertrag gemäß Punkt 25. gekündigt wird, erlischt der Anspruch des Partners auf alle aufgelaufenen, aber nicht ausgezahlten Provisionen;  

    4. wenn der Vertriebsvertrag auf einer anderen Grundlage als Punkt 25. beendet wird, behält der Partner das Recht auf alle aufgelaufenen, aber nicht ausgezahlten Provisionen, aber da das Partnerkonto gesperrt ist, muss der Partner die Gesellschaft für die Abrechnung kontaktieren.  

V. Urheberrecht 

  1. Alle Rechte am Online-Shop, einschließlich der Urheberrechte, der Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum in größtmöglichem Umfang, einschließlich des Namens, der Internet-Domain, der Website des Online-Shops sowie der Vorlagen, Formulare, Logotypen, Fotos, die auf der Website des Online-Shops veröffentlicht werden (mit Ausnahme einiger der im Online-Shop präsentierten Logotypen und Fotos, deren Urheberrechte Dritten gehören), gehören der Gesellschaft.  

  2. In Bezug auf das Urheberrecht in der Beziehung zwischen der Gesellschaft und dem Partner gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abschnitt VII Urheberrecht, in der durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner geänderten Fassung. 

  3. Für die Dauer des Vertriebsvertrags erteilt die Gesellschaft dem Partner eine unentgeltliche und nicht-exklusive Lizenz für die Nutzung:  

    1. des Logotyps der Gesellschaft (herunterladbar vom Partnerkonto), 

    2. der Werke in Form von Fotografien, Grafiken und anderen grafischen Materialien, die im Online-Shop und in der über das Partnerkonto zugänglichen Bibliothek der Gesellschaft platziert werden und deren Urheberrechte und Rechte an geistigem Eigentum der Gesellschaft zustehen, im Rahmen der kommerziellen Tätigkeit des Partners, die eng und direkt mit der Durchführung des Vertriebsvertrags verbunden sind, insbesondere in dem Umfang, der für die Bewerbung und den Verkauf der Produkte erforderlich ist.

  1. Auf Grundlage der vorgenannten Lizenz ist der Partner berechtigt: 

    1. die Werke und den Logotyp der Gesellschaft in seinem eigenen Online-Shop und in den sozialen Medien einzuführen, anzuzeigen und zu speichern, soweit dies für die Präsentation des Angebots und den Verkauf der Produkte der Gesellschaft erforderlich ist; 

    2. die Werke und den Logotyp der Gesellschaft für Werbe-, Informations- und Serviceaktivitäten zu nutzen, die eng und direkt mit der Durchführung des Vertriebsvertrags verbunden sind; 

    3. das Eigentum an den präsentierten Werken und den Urheberrechtsinhaber des Werks zu kennzeichnen. 

  2. Die Lizenz berechtigt den Partner nicht: 

    1. Computerdateien, die die Werke und den Logotyp der Gesellschaft enthalten, an Dritte weiterzugeben oder selbst Tapeten unter Verwendung der vorgenannten Werke herzustellen; 

    2. jegliche Änderungen an den Werken oder dem Logotyp der Gesellschaft vorzunehmen.  

  3. Alle Marketing-Veröffentlichungen von Partnern müssen eine aktive Kennzeichnung der Marke/des Herstellers enthalten, d.h. Lorenso und die Daten der Gesellschaft. Die Gesellschaft wird den Partner über die genauen Richtlinien für die vorgenannte Kennzeichnung informieren. Die Bedingungen für die Kennzeichnung der Produkte im Rahmen der Präsentation der Produkte im Online-Shop des Partners sind im vorstehenden Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner angegeben. Sie gelten entsprechend für den Verkauf von Produkten, die im Rahmen anderer Vertriebskanäle verkauft werden.  

VI.Datenschutz 

  1. Im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abschnitt VIII Datenschutz, in der durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner geänderten Fassung.. 

  2. In Anbetracht der Tatsache, dass sowohl die Gesellschaft als auch der Partner gewerbliche Tätigkeiten ausüben, erklären die Parteien einstimmig, dass ihr Personal über die mögliche Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an die andere Partei und an Dritte informiert wurde, soweit diese Daten für die Durchführung des Vertriebsvertrags erforderlich sind. Darüber hinaus wurde das Personal der Parteien in den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten geschult und ist sich daher seiner Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten voll bewusst.

  3. Der Partner erklärt, dass er personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages im Einklang mit den allgemein geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet, insbesondere mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (nachfolgend „DSGVO” genannt).  

  4. In Anbetracht der vorstehenden Ausführungen stellt der Partner sicher, dass: 

    1. die Verarbeitung personenbezogener Daten potenzieller Kunden durch den Partner im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertriebsvertrags und der Nutzung des Partnerkontos, einschließlich der Bereitstellung der betreffenden personenbezogenen Daten an die Gesellschaft zum Zwecke des Abschlusses des Kaufvertrags und der Durchführung des Vertriebsvertrags, rechtmäßig ist, d.h. auf der Grundlage mindestens einer der in Art. 6 Abs. 1 DSGVO vorgesehenen Verarbeitungsgrundlagen erfolgt; für den Fall, dass die Verarbeitungsgrundlage die Einwilligung der betroffenen Person ist, erklärt der Partner, dass die in Art. 7 DSGVO festgelegten Bedingungen für die Einwilligung potenzieller Kunden erfüllt sind;  

    2. er im Falle der Sammlung personenbezogener Daten potenzieller Kunden diesen die in Art.13 DSGVO genannten Informationen (selbst) zur Verfügung stellt, einschließlich der Information, dass ihre personenbezogenen Daten der Gesellschaft zum Zwecke des Abschlusses eines Kaufvertrags und zu Marketingzwecken zur Verfügung gestellt werden. 

  5. Darüber hinaus muss der Partner jedem potenziellen Kunden, dessen Daten er mit der Gesellschaft teilt (durch Aufnahme in das Partnerkonto), die in Art. 14 Abs.1 und Abs. 2 DSGVO genannten Informationen zur Verfügung stellen (insbesondere, dass die Gesellschaft der für die personenbezogenen Daten des Kunden Verantwortliche ist) und sicherstellen, dass diese Informationen jedem potenziellen Kunden zur Verfügung gestellt werden, bevor die personenbezogenen Daten des potenziellen Kunden mit der Gesellschaft geteilt werden. 

  6. In Anbetracht dessen erklärt der Partner, dass er der Gesellschaft die personenbezogenen Daten potenzieller Kunden nur dann zur Verfügung stellen wird, wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. 

VII.Zusätzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit dem berufsbezogenen Charakter der Zusammenarbeit  

  1. Die Gesellschaft kann den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen kündigen, indem sie dem Dienstleistungsempfänger eine entsprechende Erklärung übermittelt. Die Abgabe einer solchen Erklärung ist gleichbedeutend mit der Beendigung des Vertriebsvertrags – ungeachtet aller anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

  2. Die Haftung der Gesellschaft gegenüber dem Partner, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist sowohl für eine einzelne Forderung als auch für alle Forderungen insgesamt auf den Betrag von 1000 PLN beschränkt. Die im vorstehenden Satz genannte Beschränkung des Betrags gilt für alle Forderungen, die der Partner an die Gesellschaft stellt, auch wenn kein Kaufvertrag abgeschlossen wurde oder kein Zusammenhang mit einem Kaufvertrag besteht. Die Gesellschaft haftet gegenüber dem Partner nur für typische, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbare Schäden und haftet nicht für entgangenen Gewinn. Die Gesellschaft ist auch nicht für Verzögerungen bei der Beförderung der Sendung verantwortlich. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die von der Gesellschaft vorsätzlich verursacht wurden.   

  3. Alle Streitigkeiten, die sich zwischen der Gesellschaft und dem Partner ergeben, werden dem Gericht vorgelegt, das für den eingetragenen Sitz der Gesellschaft zuständig ist. 

VIII.Schlussbestimmung 

  1. Mit Ausnahme der gesetzlich vorgesehenen Fälle verpflichten sich die Parteien, alle nicht-öffentlichen, geschützten und vertraulichen Informationen, die sich auf die Tätigkeit der Parteien beziehen, einschließlich Geschäftsinformationen, die bei der Durchführung des Vertriebsvertrags erlangt wurden, sowohl während als auch nach Beendigung des Vertriebsvertrags vertraulich zu behandeln. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Datum der Beendigung des Vertriebsvertrags.  

  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner sind kostenlos auf der Webseite des Online-Shops unter AGB – https://partner.lorenso.de/seite/agb und am Sitz der Gesellschaft erhältlich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der vorgenannten Website in einer Form zur Verfügung gestellt, die es ermöglicht, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über ein vom Partner verwendetes Teleinformationssystem zu erhalten, wiederzugeben und zu speichern. Die Speicherung, Sicherung und Weitergabe des Inhalts des über den Online-Shop abgeschlossenen Vertrags erfolgt durch Übermittlung des Inhalts des abgeschlossenen Vertrags an die im Rahmen der im Online-Shop durchgeführten Transaktion angegebene E-Mail-Adresse des Kunden. class="odfLiEnd"/> 

  3. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Angebot zu ändern oder Material aus der bereitgestellten Bibliothek mit sofortiger Wirkung zu entfernen, wobei der Partner daraus keine Ansprüche ableiten kann.  

  4. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner aus wichtigen Gründen zu ändern, d.h.: Änderungen der gesetzlichen Vorschriften; Änderungen der Zahlungs- und Liefermethoden – soweit diese Änderungen die Umsetzung der Bestimmungen der vorgenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen, Änderungen der IT-Systeme. 

  5. Falls andere als fortlaufende Verträge (z.B. Kaufverträge) auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner abgeschlossen werden, verletzen die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in keiner Weise die Rechte, die der Partner vor dem Inkrafttreten der Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erworben hat, insbesondere haben Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Auswirkungen auf bereits erteilte oder aufgegebene Bestellungen und bereits abgeschlossene, ausgeführte oder erfüllte Kaufverträge, vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner. 

  6. In Angelegenheiten, die in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partner nicht geregelt wurden, gelten die allgemein geltenden Vorschriften des polnischen Rechts, insbesondere: Zivilgesetzbuch; Gesetz vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege; Gesetz vom 4. Februar 1994 über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte; sonstige einschlägige Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts.